Betriebliche Rente - Betriebliche Altersvorsorge - bAV 2024

Betriebliche Altersvorsorge - Betriebliche Rentenversicherung - bAV

Die betriebliche Rente (auch als Betriebsrente oder bAV - betriebliche Altersvorsorge bezeichnet) ist in der zweiten Säule der Altersvorsorge angesiedet und bezeichnet die Möglichkeit, dass ein Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer eine Versorgung für die Rente, oder den Fall des Ablebens oder der Berufsunfähigkeit abschließt. Die betriebliche Altersvorsorge kann in Form von 5 Durchführungen abgeschlossen werden:

 

Die Direktversicherung ist dabei die unkomplizierteste und daher die meist gewählte Form der betrieblichen Altersvorsorge. Neben der Direktversicherung werden der Pensionsfonds und die Pensionskasse als sog. mittelbare Durchführungswege der bAV bezeichnet, da die Finanzierung über ein drittes, rechtlich selbstständiges Unternehmen erfolgt.

Betriebliche Altersvorsorge - Produktbeschreibung der Betriebsrente

Betriebliche Rentenversicherung
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Bei der betrieblichen Altersvorsorge schließt der Arbeitgeber für seinen Mitarbeiter eine Rentenversicherung ab, die neben Leistungen der Rente auch Leistungen im Fall des Todes oder auch Berufsunfähigkeit enthalten kann. Der Beitrag für die betriebliche Altersvorsorge wird direkt vom Bruttogehalt überwiesen. Sollte der Arbeitnehmer den Arbeitgeber wechseln, so können die Rentenansprüche zum nächsten Arbeitgeber mitgenommen werden (sog. Portabilität). So wird gewährleistet, dass der Arbeitnehmer die zugesagten Rentenzahlungen erhält.

Arbeitnehmer können sich durch eine betriebliche Altersvorsorge Steuern und Sozialabgaben einsparen (siehe unten). Der Arbeitgeber wiederrum kann mit der betrieblichen Altersversorgung die Mitarbeiterbindung und Mitarbeitermotivation steigern. Zudem können die Ausgaben für die betriebliche Altersvorsorge als Betriebsausgaben steuerlich abgesetzt werden, womit die bAV auch für den Arbeitgeber ein finanziell sehr interessantes Produkt darstellt.

Betriebliche Altersvorsorge - Steuerliche Förderung der Betriebsrente

In eine betriebliche Altersvorsorge (auch Betriebsrente genannt) können jeweils bis zu jährlich 4% der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze (BBG) eingezahlt werden - und zwar vollständig steuerfrei und sozialabgabenfrei. Zusätzlich können noch weitere 1800 Euro steuerfrei in die Betriebsrente eingezahlt werden. Aus Sicht des Arbeitnehmers lohnt sich also eine betriebliche Altersversorgung insbesondere aufgrund der Einsparung von Steuern und Sozialabgaben.

Betriebliche Altersvorsorge - Rente - Rentenzahlung der Betriebsrente - Versteuerung

Die Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge kann frühestens ab dem 62. Lebensjahr starten. Die Betriebsrente ist als lebenslange Rentenleistung vorgesehen. Optional kann auch auch eine Kapitalauszahlung erfolgen. Bei der Auszahlung der Betriebsrente - unabhängig von der gewählten Form - wird die Rente versteuert. Zudem werden darauf Beiträge für die Krankenversicherung bzw. Krankenkasse angerechnet.

 

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Diese Seite wurde zuletzt aktualisiert am: 04.03.2024